Sehr geehrte Mieter,

trotz mehrfacher Mieterinformationen lagern einzelne Mieter noch immer ihren Sperrmüll und andere Gegenstände unberechtigterweise in Dachböden, Kellern und Treppenhäusern.

Dies ist aufgrund feuerpolizeilichen Auflagen nicht zulässig. Zudem wird das Bild der Wohnanlage negativ beeinflusst.

Wir fordern die Verursacher letztmalig auf, die abgestellten Gegenstände unverzüglich zu entfernen.

Sollte dieser Appell keine Wirkung zeigen und somit die Kosten für die Entsorgung der Allgemeinheit zu Last fallen, werden wir bei Feststellung der Verursacher gegebenenfalls auch mietrechtliche Maßnahmen einleiten.

Freundliche Grüße

Vorstand